Treuhand – die Merkmale
Dem Treuhandwesen wird in der Wirtschaft in aller
Regel viel zu geringe Aufmerksamkeit eingeräumt. Weil es leider zu wenigen
hinlänglich bekannt ist und deshalb zu vielen aus der Unkenntnis heraus
fremd, zudem vielleicht infolge unglaublicher Medienberichte irgendwie
suspekt ist.
Gewiss, jeder Immobilienkäufer oder -verkäufer weiß um die Vorzüge des
Treuhandkontos. Des so genannten Notar-Anderkontos, das zur Kaufpreis-Abwicklung
eingesetzt wird. Der Notar ist es, der hier als Treuhänder fungiert.
Aber, und das sollte jeder wissen, es kann jede natürliche Person oder
juristische Person (Kapitalgesellschaft oder Körperschaft) zum Treuhänder
bestimmt werden, genauso zum Testamentsvollstrecker. Allein der Auftraggeber,
nämlich der Treugeber entscheidet über die Person seines Vertrauens.
Treuhand – der Zweck
Für uns, die Schroeckel Unternehmensberatung,
ist Treuhandabwicklung in erster Linie eine zweckdienliche Einrichtung. Rein
sachbezogen dient sie der Kontrolle von Ereignissen als Voraussetzung für
die Erfüllung einer Gegenleistung. Für gewöhnlich ist sie zeitlich befristet.
Hier und da ist die treuhänderische Abwicklung institutionell auf zunächst
unbestimmte Dauer erforderlich. Wir denken hier an die Clearingstelle, die
Aufgaben im Rahmen der Durchführung eines Cash Managements erfüllt. Während
die Clearingstelle die Funktion des Treuhänders ausübt, sind die Teilnehmer
am Cash Management Treugeber. Gleichwohl diese dem Grunde nach dem Treuhänder
gar kein Treugut, sondern die Verteilung gemeinschaftlich erwirtschafteter
Vorteile überantworten.
Manchmal bedingt das Geschehen die Einschaltung eines Treuhänders. Dies ist
dann der Motor, die wichtige Antriebsmaschine, welche dem Gesamtvorhaben
erst den nötigen Schub verleiht. Wir haben dies benützt als Vertrauen
förderndes Mittel im Zuge der vertraglichen Ausgestaltung und der
anschließenden Durchführung von Kooperationen. Fälle, in denen der Abfluss
finanzieller Mittel von dem Gedeihen der Zusammenarbeit abhing.
Treuhand – die Voraussetzung
Es kommt nicht auf die inhaltliche Dimension eines
Treuhandverhältnisses an. Wir prüfen sehr sorgfältig einen Treuhandauftrag,
bevor wir ihn übernehmen. Und gleichermaßen raten wir jedem Treugeber sich
im Vorwege der Loyalität des möglichen Treuhänders zu vergewissern.
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