Schroeckel
Unternehmensberatung

Kontrolle über Abläufe und Besitzstände

Ständig unter Kontrolle zu halten, also stets zu überwachen sind zum Einen Abläufe und zum Anderen Besitzstände.

So sind zur Erreichung der wirtschaft­lichen Ziele die vorausgehenden Entwicklungen zu über­wachen und laufend neu abzustimmen. Ebenso ist zur Erhaltung von Besitzständen der Blick auf sie beeinflussende Verän­derungen zu richten.

Woran wir denken – beispielhaft dafür sind die folgenden Sachverhalte (3 Beispiele):
 

Ein Unternehmer betreibt die Neustrukturierung seines Unternehmens ...

... Jetzt in der Umsetzungsphase erweisen sich die Pläne in manchen Punkten doch nicht oder nicht auf Anhieb praktikabel ...

... In dieser Weise helfen wir unseren Auftraggebern, in dem wir rasch qualifizierte Problemlösungen erarbeiten und ...

zum Beispiel 1

Vermögenswerte werden häufig und aus guten Gründen voneinander getrennt gehalten ...

... Das Problem ist mangelnde Liquidität ...

... Unsere Funktion ist ... Und in schwierigen Zeiten wissen wir immer einen Ausweg.

zum Beispiel 2

Besitzstände sind nicht allein gegenständlich zu
erfassen ...

... Rechte können von unermesslicher Bedeutung sein ...

... Wir beobachten und beraten in solchen Angelegen­heiten besonders sorgsam ...

zum Beispiel 3


Kontrolle – Beispiel 1

Fallbeschreibung

Ein Unternehmer betreibt die Neustrukturierung seines Unter­nehmens. Verschiedene Spezia­listen haben an der Ausformung mitgewirkt, auch externe. So haben Juristen ausgeklügelte Verträge erarbeitet. Steuerberater haben die steuerliche Folgen abgewogen und die finanziellen Auswirkungen vorgezeichnet. Marketing­experten haben Logistik und Vertrieb neu konzipiert. Werbeagenturen haben mit ihren Grafik-Designern das neue Image charakterisiert. Die Schritte der Umgestaltung sind umrissen, die jeweils Verantwortlichen bestimmt. Der Unter­nehmer weiß, was und wohin er will.
 

Problem

Jetzt in der Umsetzungsphase erweisen sich die Pläne in manchen Punkten doch nicht oder nicht auf Anhieb praktikabel. Reaktionen von draußen fallen anders aus, als erwartet. Hier und da erfüllen sich Vorhersagen nicht in gewünschter Weise. Personen und ihre Einstellungen, mit denen man gerechnet hat, sind – aus welchen Gründen auch immer – nicht verfügbar. Zu­sagen werden nicht eingehalten. Die Situation wandelt sich ständig. Es kommt zu Verzögerungen und Ausfällen.
 

Lösung

Kein Schreckens-Szenarium, vielmehr der übliche Rahmen, in dem sich eine Neu­strukturierung selbst nach bester Vorbereitung abspielt. Von ganz entscheidender Bedeutung ist lediglich, dass die einzelnen Prozesse aufmerksam verfolgt werden. Idealerweise von einem Dritten, der bei der theoretischen Ausgestaltung zuvor nicht direkt mitgewirkt haben muss; insoweit unvorbelastet ist und gleichermaßen aufgeklärt.

In dieser Weise helfen wir unseren Auf­trag­gebern, in dem wir rasch quali­fizierte Problemlösungen erarbeiten und gleich­zeitig die notwendige Koordination ausfeilen. In enger Zusammenarbeit mit den jeweils Verant­wortlichen. Soweit erforderlich, adaptieren wir sofort den Katalog der weiteren Maßnahmen. In der entscheidenden Phase sind wir energische Mitstreiter für die not­wendige Durch­setzung der Adaptionen. Wir warnen vor einer möglichen Aushöhlung und sorgen für konsequente Fortsetzung des Vorhabens. Das wirt­schaftlich Angestrebte darf, wenn überhaupt, nur geringfügige Abwei­chungen erfahren.

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Kontrolle – Beispiel 2

Fallbeschreibung

Vermögenswerte werden häufig und aus guten Gründen voneinander getrennt gehalten. Die Trennung kann ge­wachsen oder nach unter­schiedlichen Kriterien herbei­geführt worden sein. Ob die Aufteilung nach Maßgabe der Herkunft entstanden oder gewählt ist, ob sie sach- oder personenbezogen ist, nach ideellen Gesichtspunkten erschaffen wurde oder einer Zuordnung auf Familien­mitglieder dient, spielt keine Rolle, wenn die Aus­gangslage sich in guten Gründen findet.

Die Ausgangslage unseres diesbezüg­lichen Sachverhalts ist transparent und denkbar einfach: Zum Familienbesitz gehören Betriebs­vermögen in Form von Anteilen an mehreren Unternehmen und Privat­vermögen in Form von Grund­besitz. Alleiniger Eigentümer des Betriebs­vermögens ist der Familienvater. Seine Frau und die gemeinsamen Kinder sind gemeinschaftliche Eigentümer des Privat­vermögens, wobei der Grundbesitz der dauerhaften Versorgung der Familie gewidmet ist.

Die wirtschaftliche Lage eines Unter­nehmens verschlechtert sich. Die Anteilseigner unter­liegen einer Nach­schuss­pflicht. Sie kommen dieser auch nach. Unser Familienvater anfänglich ohne Probleme aus ersparten Gewinn­anteilen. Doch die geleisteten Nach­schüsse reichen nicht aus, die Lage des Unternehmens verschlimmert sich dramatisch. Weitere Nachschüsse werden eingefordert, um zu retten, was noch zu retten ist. Aber die liquiden Mittel unseres Familienvaters sind zwischenzeitlich verbraucht. Seine Anteile an den anderen, blühenden Unternehmen langfristig gebunden.
 

Problem

Das Problem ist mangelnde Liquidität. Die nahe liegende Lösung scheint die Aufnahme eines Kredites zu sein. Einen Kredit gibt es nur gegen Sicherheiten. Die Gesell­schafts­anteile lassen sich nur unter größten Schwierigkeiten beleihen. Da­gegen ist die Verpfändung von Grundbesitz unkompliziert. Der Familienvater sucht Hilfe, die Familie bietet sie an.
 

Lösung

Hier wieder ein alltägliches Ereignis. Eine geläufige Sachlage, in der nun gar zu leicht­fertig oder vorschnell Ent­scheidungen fallen. Und dabei kommt es überhaupt nicht auf die Dimension des Volumens an, sondern auf die Risiken. Risiken, die sich nicht etwa erst zu dem Zeitpunkt eingestellt haben, als die geschäftliche Lage des einen Unternehmens abfiel.

Auch die Fallbeschreibung ist nicht abstrakt. Denn, das angesprochene Risiko ist eine latente Gefahr. In konkreten, gleich gelagerten Fällen ist es unsere Aufgabe eine permanente Vermögens­überwachung auszuüben. Unsere Funktion ist die Aufsicht über Familienvermögen zwecks Bewahrung vor unkontrollierten, interfamiliären Zugriffen auf das Vermögen durch nicht beab­sichtigte Verlagerung von der privaten in die betriebliche Sphäre. Wir passen auf, dass das der Versorgung gewidmete Familienvermögen dieser angedachten Zweck­bestimmung erhal­ten bleibt. Wunsch- und auftragsgemäß auch für spätere Generationen. Und in schwierigen Zeiten wissen wir immer einen Ausweg.

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Kontrolle – Beispiel 3

Fallbeschreibung und Problematik

Besitzstände sind nicht allein gegenständlich zu erfassen. Sie können in Rechten oder sonstigen Ansprüchen bestehen. Oder schlicht in für gut befundene Konstellationen.

Außerdem nicht zu vergessen sind Ver­pflich­tungen.

Die Zeit unterliegt dem fortwährenden Wandel. Damit ändern sich naturgemäß auch unentwegt Vereinbarkeiten.
 

Bedeutung

Rechte können von unermesslicher Bedeutung sein oder künftig erst noch werden. Woran sie auch immer geknüpft sein mögen. Das gilt gleichfalls für Ver­pflichtungen. Die Wert­haltigkeit, die Vorzüge oder Nachteile, die ihnen erwachsen können, sollten turnusmäßig auf Bestand und auf Gewogenheit überprüft werden.
 

Lösung

Dieser Art von Besitzständen, insbe­sondere deren Entwicklung, empfehlen wir jederzeit einen ange­messenen Stellenwert beizumessen. Wir beob­achten und beraten in solchen Angelegenheiten besonders sorgsam. Wir klären Erfordernisse in Bezug auf Fürsorgepflichten oder wechselseitige Rücksichtnahmen. Das schließt die Ausgabe von Bedenken und Anregungen ein. Wir vermitteln und wir machen Vorschläge. Vorschläge, die für die Beteiligten zu tragfähigen Abschlüssen führen. Natürlich zum Vorteil unserer Auftraggeber.

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