Kontrolle über Abläufe und BesitzständeStändig unter Kontrolle zu halten, also stets zu
überwachen sind zum Einen Abläufe und zum Anderen Besitzstände.
Kontrolle – Beispiel 1 Fallbeschreibung Ein Unternehmer betreibt die Neustrukturierung seines
Unternehmens. Verschiedene Spezialisten haben an der Ausformung
mitgewirkt, auch externe. So haben Juristen ausgeklügelte Verträge
erarbeitet. Steuerberater haben die steuerliche Folgen abgewogen und die
finanziellen Auswirkungen vorgezeichnet. Marketingexperten haben Logistik
und Vertrieb neu konzipiert. Werbeagenturen haben mit ihren
Grafik-Designern das neue Image charakterisiert. Die Schritte der
Umgestaltung sind umrissen, die jeweils Verantwortlichen bestimmt. Der
Unternehmer weiß, was und wohin er will. Problem Jetzt in der Umsetzungsphase erweisen sich die Pläne in
manchen Punkten doch nicht oder nicht auf Anhieb praktikabel. Reaktionen
von draußen fallen anders aus, als erwartet. Hier und da erfüllen sich
Vorhersagen nicht in gewünschter Weise. Personen und ihre Einstellungen,
mit denen man gerechnet hat, sind – aus welchen Gründen auch immer – nicht
verfügbar. Zusagen werden nicht eingehalten. Die Situation wandelt sich
ständig. Es kommt zu Verzögerungen und Ausfällen. Lösung Kein Schreckens-Szenarium, vielmehr der übliche Rahmen,
in dem sich eine Neustrukturierung selbst nach bester Vorbereitung
abspielt. Von ganz entscheidender Bedeutung ist lediglich, dass die
einzelnen Prozesse aufmerksam verfolgt werden. Idealerweise von einem
Dritten, der bei der theoretischen Ausgestaltung zuvor nicht direkt
mitgewirkt haben muss; insoweit unvorbelastet ist und gleichermaßen
aufgeklärt. Kontrolle – Beispiel 2 Fallbeschreibung Vermögenswerte werden häufig und aus guten Gründen
voneinander getrennt gehalten. Die Trennung kann gewachsen oder nach
unterschiedlichen Kriterien herbeigeführt worden sein. Ob die Aufteilung
nach Maßgabe der Herkunft entstanden oder gewählt ist, ob sie sach- oder
personenbezogen ist, nach ideellen Gesichtspunkten erschaffen wurde
oder einer Zuordnung auf Familienmitglieder dient, spielt keine Rolle,
wenn die Ausgangslage sich in guten Gründen findet. Problem Das Problem ist mangelnde Liquidität. Die nahe liegende
Lösung scheint die Aufnahme eines Kredites zu sein. Einen Kredit gibt es
nur gegen Sicherheiten. Die Gesellschaftsanteile lassen sich nur unter
größten Schwierigkeiten beleihen. Dagegen ist die Verpfändung von
Grundbesitz unkompliziert. Der Familienvater sucht Hilfe, die Familie
bietet sie an. Lösung Hier wieder ein alltägliches Ereignis. Eine geläufige
Sachlage, in der nun gar zu leichtfertig oder vorschnell Entscheidungen
fallen. Und dabei kommt es überhaupt nicht auf die Dimension des Volumens
an, sondern auf die Risiken. Risiken, die sich nicht etwa erst zu dem
Zeitpunkt eingestellt haben, als die geschäftliche Lage des einen
Unternehmens abfiel. Kontrolle – Beispiel 3 Fallbeschreibung und Problematik Besitzstände sind nicht allein gegenständlich zu
erfassen. Sie können in Rechten oder sonstigen Ansprüchen bestehen. Oder
schlicht in für gut befundene Konstellationen. Bedeutung Rechte können von unermesslicher Bedeutung sein oder
künftig erst noch werden. Woran sie auch immer geknüpft sein mögen. Das
gilt gleichfalls für Verpflichtungen. Die Werthaltigkeit, die Vorzüge oder
Nachteile, die ihnen erwachsen können, sollten turnusmäßig auf Bestand und
auf Gewogenheit überprüft werden. Lösung Dieser Art von Besitzständen, insbesondere deren
Entwicklung, empfehlen wir jederzeit einen angemessenen Stellenwert
beizumessen. Wir beobachten und beraten in solchen Angelegenheiten
besonders sorgsam. Wir klären Erfordernisse in Bezug auf Fürsorgepflichten
oder wechselseitige Rücksichtnahmen. Das schließt die Ausgabe von Bedenken
und Anregungen ein. Wir vermitteln und wir machen Vorschläge. Vorschläge,
die für die Beteiligten zu tragfähigen Abschlüssen führen. Natürlich zum
Vorteil unserer Auftraggeber. . |